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Eine Aktion der STIFTUNG Sparda-Bank Hannover:Traumspielpark 2025

Auch in diesem Jahr verlost die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover wieder einen Traumspielpark im Wert von 150.000 Euro an einen glücklichen Gewinner. Die Teilnahmebedingungen sowie weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Wir wünschen allen BewerberInnen VIEL GLÜCK!

Der Gewinner wird am 3. April 2025 bekannt gegeben.

Ein Traumspielpark für alle

Nach dem großen Erfolg des Projekts im letzten Jahr verlost die STIFTUNG Sparda-Bank Hannover auch 2025 einen Traumspielpark im Wert von 150.000 Euro!

Kennen Sie einen Spielplatz, der dringend renoviert werden muss? Dann bewerben Sie sich gemeinsam mit dem jeweiligen Ortsvorsteher oder Bürgermeister bis zum 14. März 2025 online. Auch Kindergärten, Schulen und gemeinnützige Vereine können teilnehmen. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie unten. Der Gewinner wird am 3. April 2025 bekanntgegeben.

Die Firma PLAYPARC unterstützt bei der Auswahl der Spielgeräte und steht auf Wunsch auch beim fachmännischen Aufbau zur Seite. Im Herbst 2025 wird der neue Spielpark offiziell von den Kindern in den jeweiligen Gemeinden und Städten eingeweiht.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und bewerben Sie sich für den Traumspielpark 2025. Wir drücken Ihnen die Daumen!

Playparc Youtube Thumbnail
Fördervoraussetzungen der STIFTUNG Sparda-Bank Hannover
  • Der „Traumspielpark“-Gewinn ist eine gemeinnützige Projektförderung der STIFTUNG Sparda-Bank Hannover, die dafür Fördermittel in Höhe von maximal 150.000 Euro zur Verfügung stellt.
  • Der Gewinner muss eine gemeinnützige Institution bzw. als Kommune eine Körperschaft öffentlichen Rechts sein.
  • Der Gewinner erhält ein vereinfachtes Antragsformular der Stiftung per E-Mail, um der Fördermittel für den Spielplatzbau abzurufen. Einzureichen ist dafür die Auftragsbestätigung/ Rechnung der Firma PLAYPARC GmbH.
  • Mit der finanziellen Förderung (Spende) begleicht der Gewinner die Rechnung im Rahmen des angegebenen Zahlungsziels (14 Tage nach Gerätelieferung).
  • Die öffentlichkeitswirksame Eröffnung erfolgt bis zum Herbst 2025.
  • Für die Förderung stellt der Gewinner der Stiftung eine rechtsgültige Zuwendungsbestätigung nach § 10b EstG (Spendenquittung) aus.
Bauliche Leistungen Spielgerätehersteller

Die konzeptionelle Unterstützung, Beratung und Begleitung in allen Projektphasen nebst Erstellung eines Konzeptvorschlags und detaillierten Kostenangebots erfolgt durch den Kooperationspartner PLAYPARC GmbH. Im Einzelnen wie folgt:

  • Besichtigung und Prüfung der vorab selektierten Bewerbungen, die individuelle Planung und die gesamte Bauleitung.
  • Die termingerechte Herstellung, die Logistik und der betriebsfertige Aufbau aller Spiel- und Bewegungsgeräte inklusive Fundamentierung, ohne Erdabfuhr, ohne Erstellung der Fallbereiche und ohne Baustellensicherung, auf hindernisfreier, mit schweren Baufahrzeugen (z.B. Bagger und Radlager) befahrbarer Fläche.
  • Alle Spielgerätestandorte müssen zu Baubeginn von alten Fundamenten im Boden befreit und erforderliche Fallbereiche ausgekoffert sein.
  • Alle gelieferten Spielgeräte entsprechen in Funktion, Technik und Bauweise den neuesten EN-Vorschriften (Europäische DIN-Vorschriften für den öffentlichen Bereich) und sind entsprechend zertifiziert und/oder müssen nach dem Aufbau von einer offiziellen, dafür autorisierten Stelle, vor Ort abgenommen werden.
Teilnahmebedingungen

Der Gewinn beinhaltet die individuelle Planung und Ausstattung für einen „Jubiläumsspielpark für alle“. Die Auswahl der Geräte erfolgt im umfangreichen Portfolio des Kooperationspartners PLAYPARC GmbH. Der Gewinner beauftrag PLAYPARC mit der Lieferung und Montage der ausgewählten Spielgeräte. Dies beinhaltet zusätzlich die konzeptionelle Unterstützung, Beratung und Begleitung in allen Projektphasen. Bei der Auswahl der Geräte sollte der Mehrgenerationencharakter und die Auswahl inklusiver Elemente mitberücksichtigt werden.

Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren müssen folgende Punkte gewährleistet sein:

  • Die Bewerbung muss durch eine vertretungsberechtigte Person einer öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung (z.B. der Bürgermeister/die Bürgermeisterin einer Kommune oder der Vorstand/die Vorständin eines Vereins) erfolgen.
  • Der Gewinner muss über eine geeignete öffentliche Fläche, für die alle relevanten baurechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung und Nutzung eines Spielplatzes gegeben sind, inklusive bisheriger Nutzungs- und Bebauungsplan, verfügen.
  • Die zu bebauende Fläche sollte im Fördergebiet der STIFTUNG Sparda-Bank Hannover gelegen, gut erreichbar und ca. 2.000 Quadratmeter groß sein. Sie muss öffentlich frei zugänglich sein und in einem Einzugsgebiet mit mindestens 5.000 Einwohnern liegen.
  • Der Gewinn bzw. die gemeinnützige Förderung erfolgt unter der Bedingung, dass alle nach dem Aufbau anfallenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vom Gewinner (Kommune, Verein oder Betreiber) durchgeführt werden. Folgekosten für die Unterhaltung und die Instandhaltung trägt der Gewinner.
  • Der Gewinner muss für die Planung maßstabgerechte Übersichts- und Lagepläne (optimal im digitalen Format) zur Verfügung stellen.
  • Ausführungen und Kosten für den erforderlichen Landschafts- und Wegebau, sowie die erforderlichen Erdarbeiten (z.B. Erstellung von erforderlichen Fallschutzflächen der Spielgeräte, Gelände-Modellierungen, Einfassungen, Raseneinsaaten, Abfuhr und Entsorgung von überschüssiger Erde oder Bodenaushub, Erstellung notwendiger Drainagen, etc.) obliegen dem Gewinner und müssen bauseits erbracht werden.
  • Nach der Gerätemontage obliegt dem Gewinner auch die Lieferung und die Einbringung von erforderlichen Fallschutzmaterialien im Untergrund der Spiel- und Bewegungsgeräten, die eine freie Fallhöhe von ≥ 1,50 m haben. Kosten für erforderliches falldämpfendes Material für Fallräume, die nach DIN EN 1176/77 oder DIN EN 16630 falldämpfende Eigenschaften haben müssen. Geeignet ist dafür loses Schüttmaterial (z.B. Sand, zertifizierte Holzhackschnitzel oder Perlkies) oder auch synthetische Gummiböden.
  • Der Gewinner stellt die Bausicherung und -sperrung (z.B. Stellung eines Bauzauns) währende der gesamten Bauphase von ca. 5-6 Wochen für die Montagearbeiten und Fundament-Aushärtungszeiten sicher.
  • Der Gewinner gewährleistet alle Termine zur Umsetzung, somit die Fertigstellung von bauseitigen Vorarbeiten. Die Gerätelieferung und der Montagebeginn erfolgt ab 15 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung.
  • Der Gewinner benennt für die gesamte Realisierungsphase einen kompetenten Ansprechpartner, der das Projekt begleitet.
  • Eventuell vorhandene Ver- bzw. Entsorgungsleitungen, die auf dem Gelände verlegt sind, müssen vor Montagebeginn bekannt gegeben werden. Sollte dies nicht erfolgen, gehen eventuelle dadurch entstehende Schäden zu Lasten des Auftraggebers.
  • Erschwerte Bedingungen bauseits (z.B. Bodenverhältnisse) müssen im Vorfeld mitgeteilt werden. Nicht vorhersehbare, jedoch zur vertragsgemäßen Erfüllung erforderliche Zusatzarbeiten, müssen sonst vor Ort geklärt und ggfs. infolge nach Aufwand zusätzlich nachberechnet werden. 
Das Bewerbungsformular steht ab dem 17. Februar zur Verfügung!

Ab dem 17. Februar 2025 können Sie sich hier bewerben und an der Aktion „Traumspielpark 2025“ teilnehmen!