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RICHTIGSTELLUNG

zum Thema „kesseldruckimprägniertes Holz auf Spielplätzen in NRW“

In der P@L-Ausgabe 1/2023 ist uns auf Seite 14 bei den Trends„Lärchen- und Douglasienholz ersetzt zukünftig KDI“ ein sachlicher Fehler unterlaufen, für den wir an dieser Stelle um Entschuldigung bitten.

In dem Text schreiben wir, dass „lt. Landesverordnung NRW die Verwendung von kesseldruckimprägniertem Holz untersagt ist“.
Diese Aussage ist falsch!
Es gibt keine entsprechende Landesverordnung NRW, welche die Verwendung von KDI untersagt.

Wir bedauern sehr, dass wir diese uns zugetragene Information nicht gründlich überprüft haben. Wir sind von der Richtigkeit der Information ausgegangen.